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Ziel der Abwasserbehandlung ist eine Beseitigung der Abwasserinhaltsstoffe und eine Wiederherstellung der natürlichen Wasserqualität. Nach § 57 WHG muss Abwasser vor der Einleitung in ein Gewässer (Direkteinleitung) nach dem Stand der Technik behandelt werden. Mindestanforderungen für bestimmte Industriebranchen werden konkret in der Abwasserverordnung genannt. Die Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekte Einleitung) wird durch § 58 WHG bestimmt.

Die Abwasserbehandlung umfasst alle Techniken mit dem Ziel der schadlosen Ableitung, Reinigung, Verwertung und Rückgewinnung von wiederverwendbaren Wertstoffen zur Senkung des Abwasseranfalls.

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