Da bei jeder Autowäsche geringe Mengen an Kraftstoffrückständen, Straßenstaub und Reifenabrieb ins Grundwasser gelangen, dürfen Privatfahrzeuge nicht mehr überall auf dem eigenen Grundstück gereinigt werden. Die unteren Wasserbehörden legen fest, ob die private Fahrzeugwäsche auf dem eigenen Grundstück in der jeweiligen Gemeinde erlaubt ist. Bundesweit gibt es deshalb immer mehr SB-Waschplätze. Hier werden die anfallenden Abwässer gemäß den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes gereinigt und von wassergefährdenden Stoffen befreit.
Das anfallende Abwasser aus den Fahrzeugwaschbereichen muss entsprechend vorbehandelt werden, damit es gesetzeskonform in das Kanalnetz eingeleitet wer-den darf. Niederschlagswasser von Fahrbahnoberflächen muss zum Schutz vor Verschmutzung und Verstopfung durch absetzbare Stoffe bei der Einleitung in Versickerungsanlagen, Vorflutern oder Kanalnetzen behandelt werden. Mall bietet den entsprechenden Abscheider nach DIN EN 858 und DIN 1999-100 sowie die erforderliche Regenwasserbehandlungsanlage bemessen nach DWA-Merkblatt M 153 an. Für den Wasserkreislauf bei SB-Waschplätzen im Winter, liefert Mall die zu den verschiedenen Systemanbietern entsprechende Frostschutzbehälter.
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