Aufgrund der begrenzten Leistungsfähigkeit von Kanalisationen oder Fließgewässern werden Baugenehmigungen seitens der unteren Wasserbehörden oder der kommunalen Betreiber der Kanalisation immer häufiger davon abhängig gemacht, wie viel Niederschlagswasser von einem Grundstück abfließen kann, ohne Schäden an der Infrastruktur zu verursachen. Mittlerweile gehen immer mehr Städte dazu über, bei Neubauten generell die Einleitmenge zu begrenzen. In diesen Fällen muss eine Drosseleinrichtung installiert werden, die verhindert, dass mehr Wasser als geplant abfließt. Darüber hinaus muss ein Volumen geschaffen werden, um die überschüssige Wassermenge aufzunehmen und zeitversetzt abzuleiten.
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