Zur Verwendung in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) von wassergefährdenden Flüssigkeiten, wo auch bei diesen Vorgängen Regenwasser anfallen kann.
Wird das Sicherheitsauffangbecken zur Rückhaltung in Lageranlagen eingesetzt, muss sichergestellt werden, dass die Absperrklappe geschlossen ist oder geschlossen wird, sobald wassergefährdende Flüssigkeit aus der Lageranlage austritt.
Wird das Sicherheitsauffangbecken zur Rückhaltung in Abfüll- oder Umschlaganlagen eingesetzt, ist vor dem Prozess die Absperrklappe in der Durchverrohrung (oder Verrohrung) zu schließen.
In Zeiten wo das Sicherheitsauffangbecken keine Verwendung hat, kann das Regenwasser von der nicht überdachten Abfüll- und Umschlagsfläche durch die Verrohrung in den Schmutzwasserkanal abgeleitet werden.
Zur Verwendung in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Flüssigkeiten innerhalb von Gebäuden oder überdachten Anlagen ohne Schlagregenanteile.
Zur Verwendung in Anlagen zum Abfüllen und Umschlagen (AU-Anlagen) von wassergefährdenden Flüssigkeiten. Mit einer Absperrarmatur (Absperrklappe oder Absperrschieber) zur Rohrabsperrung für die Rückhaltung wassergefährdender Flüssigkeiten in der Rohrleitung.
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